Allgemeine GeschäftsbedingungenAGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen
  1. Allgemeines, Geltungsbereich

    1. Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle unsere gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern. Unternehmer sind insoweit natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

    2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

    3. Für von uns eingebaute bzw. gelieferte elektronische Einrichtungen gelten ergänzend die allgemeinen und besonderen Bedingungen unseres Vorlieferanten.

  2. Vertragsschluss

    1. Unsere Angebote sind freibleibend. Die von uns genannten Daten und die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Pläne, Berechnungstabellen und Gewichtsangaben, sind nur annähernd maßgebend. Insbesondere technische Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Wir behalten uns das Eigentum und Urheberrecht an allen Angebotsunterlagen vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben. Unser Kunde hat keinen Anspruch auf die Konstruktionszeichnungen.

    2. Mit der Bestellung der Ware erklärt unser Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Das in der Bestellung liegende Vertragsangebot wird erst durch unsere schriftlich erteilte Bestätigung angenommen. Wir behalten uns aufgrund unserer Abhängigkeit von Zulieferern eine Annahmefrist von vier Wochen vor. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

    3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Wir werden unseren Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informieren. Eine Gegenleistung werden wir unverzüglich zurückerstatten.

  3. Eigentumsvorbehalt

    1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Dies gilt auch, sofern vom Kunden auf eine besonders bezeichnete Forderung gezahlt wurde.

    2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

    3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Ein Besitzwechsel der Ware sowie das Verbringen der Ware an einen uns nicht bekannt gegebenen Betriebsstandort hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

    4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 2 und 3 dieser Bestimmung, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

    5. Unser Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Unser Kunde ist zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald unser Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

    6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch unseren Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

  4. Preise

    1. Unsere Preise verstehen sich ab Werk, jedoch ausschließlich Kosten für Verpackung, Verladung, Fracht, Aufstellung und Zollabgaben.

    2. Die Verpackung wird von uns nicht zurückgenommen.

    3. Erhöhen sich unsere Herstellungskosten aus Gründen, auf die wir keinen Einfluss haben oder werden nach Vertragsschluss Frachten, öffentliche Abgaben oder Gebühren eingeführt oder erhöht, so sind wir berechtigt, den Preis entsprechend zu ändern, sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart ist.

  5. Zahlungsbedingungen

    1. Sofern nichts Anderes schriftlich vereinbart, ist die Ware innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu bezahlen. Banküberweisungen werden vorbehaltlich des Eingangs mit Wertstellung des Tages gutgeschrieben, an welchem wir endgültig über den Gegenwert verfügen können.

    2. Bei Überschreiten des Zahlungszieles sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz zuzüglich einer Bearbeitungspauschale von 40,00 € zu erheben. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und
      geltend zu machen.

    3. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn der Gegenanspruch des Kunden auf dem selben Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur insoweit zulässig, als diese von uns als bestehend und fällig anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

    4. Kommt ein Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach oder werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu beeinträchtigen, so werden unsere sämtlichen offenen Forderungen sofort fällig. Derartige Umstände berechtigen uns ferner, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder vom Vertrag zurückzutreten.

  6. Lieferfristen, Liefertermine

    1. Lieferfristen und Liefertermine gelten nur annähernd, es sei denn, dass wir sie schriftlich und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung bzw. mit beidseitiger Unterzeichnung einer Vertragsurkunde, jedoch nicht vor Eingang und Klarstellung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, sowie nicht vor Eingang der vereinbarten Anzahlung. Sofern der Kunde innerhalb der Lieferfrist Änderungen der Ware verlangt, verlängert sich die Lieferfrist angemessen.Teillieferungen sind zulässig.

    2. Bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse (z.B. Krieg, hoheitliche Maßnahmen, Naturgewalten, Streiks/Aussperrungen) verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Sollte die Lieferung für uns unmöglich oder wirtschaftlich nicht mehr tragbar sein, sind wir berechtigt, ohne Gewährung von Schadensersatz, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern. Erklären wir uns nicht oder wird die Durchführung des Vertrages für unseren Kunden unzumutbar, so kann unser Kunde vom Vertrag zurücktreten. Auf unser Verlangen ist unser Kunde zu der Erklärung verpflichtet, ob er
      wegen der Lieferverzögerung vom Vertrag zurücktritt oder aber auf der Lieferung besteht. Teillieferungen und Teilleistungen kann unser Kunde nicht zurückweisen, es sei denn, er
      hat ein berechtigtes Interesse an deren Ablehnung.

    3. Falls wir in Verzug geraten, so hat uns unser Kunde schriftlich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt
      wurde. Sollten wir insoweit auch die Nachfrist nicht einhalten, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Entsteht dem Kunden wegen einer auf unserem Verschulden beruhenden Verzögerung ein Schaden, so ersetzen wir den nachweislich entstandenen Schaden, höchstens jedoch 3 % des Warenwertes der verspäteten oder unterbliebenen Lieferung oder Leistung. Dies gilt jedoch nicht, soweit wir in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend haften. Das Recht unseres Kunden zum Rücktritt nach Ablauf einer uns gesetzten Nacherfüllungsfrist bleibt unberührt.

    4. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, um mehr als eine Woche ab Meldung der Versandbereitschaft, so können wir die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden nach eigenem Ermessen einlagern. Bei Einlagerung im eigenen Werk können wir 0,5 % des Vertragspreises der eingelagerten Ware je Monat berechnen.

  7. Gefahrübergang

    Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt, auf den Kunden über. Dies gilt z.B. auch bei FOB-Geschäften. Verzögert sich die Absendung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in Annahmeverzug ist.

  8. Gewährleistung

    1. Für Mängel der Ware leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

    2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

    3. Der Kunde ist verpflichtet, uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

    4. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- und Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

    5. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 3 dieser Bestimmung).

  9. Haftungsbeschränkungen

    1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnitts-schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesent-licher Vertragspflichten haften wir nicht. Eine Haftung für Vermögenschaden ist ausgeschlossen.

    2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

    3. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Die gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

  10. Schlussbestimmungen

    1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN- Kaufrechts finden keine Anwendung.

    2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Rechtsbeziehungen zwischen uns und unserem Kunden ist Lambrecht. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

    3. Wir sind berechtigt, die personenbezogenen Daten unserer Kunden mittels elektronischer Datenverarbeitung zu speichern und zu verarbeiten.

    4. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarungen bzw. des Vertrages mit unserem Kunden ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle des rechtsunwirksamen Teils gilt als vereinbart, was dem, was die Vertragschließenden wirtschaftlich gesehen vereinbaren wollten, in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall, dass unsere vertraglichen Vereinbarungen oder diese Bedingungen eine Lücke haben sollten.

Stand: 01.01.2018